Bedenken der FDP - Geplante Richtlinie für Vergabe von Baugrundstücken in Lingen gesetzeswidrig?

Lingener Tagespost - Lokales vom 03.12.2019
Von Mike Röser

Lingen. Neue Regeln für die Vergabe von Baugrundstücken erarbeitet derzeit die Lingener Politik. Während sich die CDU mit der SPD einig ist, sieht die FDP vor allem in einem Punkt einen Konflikt mit dem Grundgesetz.

Ein Beschluss zu den Vergaberichtlinien wird in der öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Grundstücksausschusses am Donnerstag, 5. Dezember, erwartet. Im November hatte die CDU ein dreistufiges Vergabeverfahren für Baugrundstücke in dem Ausschuss zur Diskussion gestellt. Darin geregelt wird, welche Bewerber bevorzugt werden sollen. In der Folge einigten sich die SPD und die CDU-Mehrheit.

Bedenkenlos folgen kann dem die FDP im Stadtrat nicht, wie aus einem Änderungsantrag der Liberalen für die Ausschusssitzung am Donnerstag hervor geht. Sie fordern, den Ort des Arbeitsplatzes als Kriterium bei der Vergabe zu streichen und Bewerber mit Wohneigentum im jeweiligen Ortsteil nachrangig zu behandeln - zugunsten von jungen Paaren ohne Eigentum und Kinder.

Insbesondere am Kriterium des Arbeitsplatzes in Lingen stößt sich die FDP. Der eventuelle Gedanke, die heimischen Gewerbebetriebe durch dieses Kriterium zu stärken, sei löblich. Allerdings, so schreibt FDP-Ratsherr Dirk Meyer in der Begründung des Antrags, verstoße dies aus der Sicht der FDP-Fraktion gegen Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes und stehe dem Grundgedanken der freien Arbeitsplatzwahl entgegen. An dieser Stelle im Grundgesetz heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“

Arbeiten in der Nachbargemeinde

Gerade in den Ortsteilen sei ein Arbeitsplatz in der näher liegenden Nachbargemeinde nicht ungewöhnlich, schreibt Meyer. Diese Bürger würden durch dieses Kriterium benachteiligt. Durch ihren Wohnsitz in Lingen trügen die in den Nachbargemeinden Tätigen über den Anteil an der Einkommensteuer zur Finanzierung der Stadt Lingen in einer verlässlichen Größenordnung bei. Eine Schlechterstellung ist daher aus Sicht der FDP nicht angebracht.

Zudem wollen die Liberalen, dass Bewerber mit Wohneigentum im Ortsteil bei der Vergabe nachrangig zu behandeln, um jungen Paaren ohne Eigentum und Kindern die Gründung einer Existenz zu ermöglichen. Die Anwendung des ursprünglichen Vorschlages der CDU auf eine der letzten Vergaben im Ortsteil Holthausen habe gezeigt, dass Immobilienbesitzer mit Kindern, in den letzten Jahren des Kindergeldbezuges, Vorteile gegenüber jungen Paaren besitzen, die eine Familie nach Errichtung des Eigenheimes gründen möchten.