Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Landesregierung muss schnellstmöglich Öffnungsstrategie vorlegen

Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, dass das pauschale Verbot von religiösen Zusammenkünften in der niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus nicht zulässig ist und es daher vorläufig außer Kraft gesetzt.

 

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes stärkt allen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen den Rücken, was wir sehr begrüßen. Es zeigt, dass das pauschale Verbot nicht verfassungskonform ist“, so die lokalen Bundestagsabgeordneten Matthias Seestern-Pauly und Jens Beeck (beide FDP). Vor diesem Hintergrund scheinen pauschale Verlängerungen der bestehenden Regelungen, wie es der Kanzleramtsminister Braun heute Vormittag ankündigte, weder rechtlich haltbar noch mit der Lebenswirklichkeit der Menschen in Einklang zu bringen.

 

Im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senates heißt es, dass das Verbot „insoweit außer Vollzug gesetzt“ wird, „als danach ausgeschlossen ist, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot zuzulassen“ (1 BvQ 44/20). Weiter heißt es, dass „ein generelles Verbot von Gottesdiensten […] ohne die Möglichkeit, im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Ausnahmen unter situationsgerechten Auflagen und Beschränkungen zulassen zu können, voraussichtlich nicht mit Art. 4 GG vereinbar ist.“

 

Nach Auffassung des Rechtsexperten Prof. Dr. Thorsten Koch von der Universität Osnabrück ist diese grundsätzliche Leitlinie des Urteils auch auf andere Lebensbereiche übertragbar, auch wenn diese weniger grundrechtlich geschützt sind als die Religionsausübung.

 

Auf Grund dessen muss die Landesregierung aus Sicht der beiden Freien Demokraten dringend nachbessern und die Verfassungsmäßigkeit sicherstellen. „Die Landesregierung muss allen Beteiligten eine Perspektive aufzeigen, wie unter Einhaltung objektiver Hygienekonzepte und gegebenenfalls weiterer Auflagen schnellstmöglich eine schrittweise und kontrollierte Öffnung weiterer Lebensbereiche möglich sein kann. Andernfalls wird es in den nächsten Wochen weitere Klagen gegen die Verordnung der Landesregierung und Wildwuchs geben“, so Seestern-Pauly und Beeck.