Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft setzen

Die Fraktion der FDP stellt den Antrag, die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Lingen (Ems) vom 26. Januar 1990 außer Kraft zu setzen und die durch das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG, § 6) gegebene Möglichkeit zur Beitragserhebung nicht in Anspruch zu nehmen. Die Freien Demokraten fordern zukünftig auf die Inanspruchnahme von Anliegerbeiträgen zu verzichten und die notwendige Finanzierung über anderweitige Steuern und Abgaben wie zum Beispiel Grundsteuern und Erschließungskosten sicherzustellen.
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Lingener Tagespost - Lokales vom 11.04.2018
Beim Straßenausbau - FDP und BN: Auf Anliegerbeiträge in Lingen verzichten
Lingen. Die Fraktionen von FDP und Bürgernahen haben für die nächste Sitzung des Lingener Stadtrates am 24. April 2018 einen Antrag gestellt, die Straßenausbaubeitragssetzung außer Kraft zu setzen. Auf die Inanspruchnahme von Anliegerbeiträgen bei einem Straßenausbau solle verzichtet werden.
Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz gibt den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, zur Abdeckung ihrer Investitionskosten Beiträge zu erheben, die ihnen durch die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen entstehen. So können sie für ihre Straßen Straßenausbaubeiträge erheben. Zwei Drittel der Kommunen in Niedersachsen schreiben eine Beteiligung der Anwohner per Straßenausbaubeitragssatzung vor. Das andere Drittel verzichtet auf das bürokratische Wortungetüm und treibt das Geld anders ein.
In einer Mitteilung verweisen die Liberalen darauf, dass die Höhe der Beiträge, die von den Grundstückseigentümern erhoben werden, für die Betroffenen, insbesondere sozial schwächere und ältere Menschen, existenzbedrohende Ausmaße annehmen könnten. Anlieger von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen seien von solchen Beiträgen nicht betroffen. „Für Lingener Bürger hängt es also davon ab, an welchen Straßen ihre Grundstücke liegen, ob sie zur Kasse gebeten werden oder nicht“, so die FDP. Nach ihrer Meinung sei diese derart eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer nicht akzeptabel.
Aufwendige Abrechnung
„Kein Bürger kann letztlich entscheiden, ob seine Straße ausgebaut wird oder nicht, die Entscheidung liegt allein beim Stadtrat“, erklärte FDP-Ratsherr Dirk Meyer. Gerade der Sanierungsstau bei den Innenstadtstraßen werde in Zukunft dazu führen, dass sie vom Grunde auf saniert werden müssten und die Bürger zu Beiträgen herangezogen werden, auch wenn Oberbürgermeister Dieter Krone dies bei seiner Vorstellung in der FDP verneint habe.
Koop contra CDU
Auch die Fraktion der Bürgernahen tritt für die Aufhebung der Satzung ein und hat einen Antrag gestellt, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Sie verweisen auf eine Anfrage der BN im letzten Jahr, wonach in den letzten zehn Jahren nur in vier Jahren Abrechnungen erfolgt seien, woraus sich ein Abrechnungsdurchschnitt von gut 60000 Euro im Jahr ergebe. In den Jahren seit 2013 seien gar keine Abrechnungen erfolgt.
Zur weiteren Begründung weist BN-Fraktionsvorsitzender Robert Koop darauf hin, dass die Satzung schon angesichts ihres komplizierten Abrechnungsaufwandes keinen relevanten Ertrag erbringe. „Es kommt hinzu, dass nur die grundlegende Instandsetzung innerstädtischer Straßen abgerechnet wird, und dies nicht einmal in jedem Fall. So solle der Langschmidtsweg trotz vollständiger Umgestaltung nicht abgerechnet werden, der wesentlich kleinere Bereich Niebuers Kamp/Kolkstraße aber doch.“
Auseinandersetzung um Langschmidtsweg
Bei diesem Thema war Koop im September 2017 heftig mit der CDU aneinandergeraten. In einer Sitzung des Planungs- und Bauausschusses hatte der BN-Ratsherr kritisiert, dass die Anlieger des betroffenen Teils der Kolkstraße zur Kasse gebeten würden, die am Langschmidtsweg jedoch nicht. Diese werde aber ebenfalls grundlegend saniert. Ob die Regelung am Langschmidtsweg deshalb so getroffen worden sei, weil dort „ein Fraktionsvorsitzender“ wohne, fragte Koop und meinte damit CDU-Fraktionschef Uwe Hilling. Dieser wies Koops Äußerung sofort zurück. Über das Thema Straßensanierung und Kostenbeteiligung der Anlieger lasse sich kontrovers diskutieren, meinte Hillings Fraktionskollege Thomas Brümmer in der Sitzung: „Aber zu suggerieren, dies läge nur daran, weil dort ein Fraktionsvorsitzender wohnt, ist schlicht unverschämt.“ Für die Arbeiten am Langschmidtsweg waren keine Anliegerbeiträge erhoben worden.
Was die Anträge von FDP und BN anbelangt, könnten die zu erwartenden Einnahmeausfälle, so die BN, aus dem allgemeinen städtischen Etat getragen werden. Eine Erhöhung der Grundsteuern scheide aus, weil diese regelmäßig von den Grundeigentümern auf vorhandene Mieter über die Nebenkosten umgelegt würden. Diese Umverteilung sei daher abzulehnen. Die FDP schlägt vor, eine Finanzierung über anderweitige Steuern und Abgaben wie zum Beispiel Grundsteuern und Erschließungskosten sicherzustellen.
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Kommentar von Thomas Pertz:
Applauspotenzial
Lingen. Die Forderung der Ratsfraktionen von FDP und Bürgernahen nach einem Verzicht auf Anliegerbeiträge beim Straßenausbau in Lingen hat zunächst einmal viel Applauspotenzial.
Auch die Kompliziertheit des Abrechnungsverfahrens, die mögliche finanzielle Überforderung einzelner Anlieger und die Tatsache, dass bereits ein Drittel der Kommunen in Niedersachsen auf diese Beiträge verzichtet, sind gute Gründe zum Nachdenken über die Sinnhaftigkeit der Satzung.
Wie so häufig steckt aber auch hier der Teufel im Detail. Wie soll eine alternative Finanzierung solcher Maßnahmen beim Straßenausbau dann aussehen? Ist es gerechter, wenn alle Steuerbürger in der Stadt mit zur Kasse gebeten werden?
Das Für und Wider der Anträge von FDP und BN gilt es in den städtischen Gremien abzuwägen – schön wäre im Sinne der Sache in fairer Art und Weise.