Wahlrecht für Menschen mit Betreuung - Lingener Beeck begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Lingener Tagespost - Lokales vom 16. April 2019
Berlin/Lingen. Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung bekommen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Montag das Wahlrecht bereits zur Europawahl am 26. Mai. Dafür hatte sich auch der Lingener Bundestagsabgeordnete Jens Beeck (FDP) eingesetzt.
Es geht um mehr als 80.000 Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, etwa wegen geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik sitzen. Sie müssen allerdings für die Teilnahme an der Europawahl einen gesonderten Antrag stellen.
Stärkung der Demokratie
Die Entscheidung begrüßte der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Beeck: „Ein großer Tag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Mit seiner Entscheidung, dass Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige an der Europawahl im Mai teilnehmen dürfen, stärkt das Bundesverfassungsgericht unsere Demokratie. Denn nach dem Willen der Großen Koalition wäre vielen Menschen ihr Wahlrecht vorenthalten worden“, äußerte Beeck in einer Erklärung.
Niederlage für die Große Koalition
„Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse schon bei der Europawahl nicht angewendet werden dürfen. Damit wird ihnen endlich ihr Grundrecht zuerkannt. Für die Große Koalition ist das eine klare Niederlage. Denn erst hat sie das Thema auf die lange Bank geschoben und dann einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Menschen von der Europawahl im Mai ausgeschlossen hätte“, wird der FDP-Sozialpolitiker weiter zitiert.
Antrag auf Einstweilige Anordnung
Bereits im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der pauschale Wahlrechtsausschluss für Menschen unter Vollbetreuung und Schuldunfähige im Bundeswahlgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Selbiger Ausschluss findet im Europawahlgesetz jedoch noch immer Anwendung. Die Fraktionen der Großen Koalition haben am vergangenen Donnerstag zwar einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser sieht die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse allerdings erst ab 1. Juli vor – also nach der Europawahl im Mai. Die Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linken haben deshalb im März einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt, in dem sie fordern, dass die Ausschlüsse bei der Europawahl im Mai nicht zur Anwendung kommen.