Die Hebammen sind Meppen sind sauer. Aufgrund einer neuen Vereinbarung bei der Abrechnung der Leistungen gegenüber den Krankenkassen sehen viele Hebammen ihren Berufsstand gefährdet. So ist ab sofort notwendig, dass sämtliche Gebühren zum 30.06 des Folgejahres einzureichen sind. Unabhängig davon, ob die Betreuung noch andauert. Alles was am Folgetag, also den 1. Juli eingereicht wird, ist nicht mehr abrechenbar. Über diese Änderung wurden viele Hebammen in diesem Jahr überrascht. Nur durch Einschalten der Öffentlichkeit eines TV-Senders gab es ein Einlenken seitens der Krankenkassen.
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